Herr Weber, welche Voraussetzungen sind für die Anmeldung zur Trauung nötig?
Eine sehr komplexe Frage! Bei der Anmeldung der Eheschließung prüft der Standesbeamte die Ehevoraussetzungen sowie Eheverbote und -hindernisse. Dazu zählen: a) Die Ehemündigkeit, die man mit der Volljährigkeit erlangt. Das Familiengericht kann auf Antrag Befreiung davon erteilen, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist. Im Klartext: Die Verlobten müssen 18 Jahre alt sein, ausnahmsweise kann man auch schon ab dem 16. Lebensjahr heiraten. b) Die Geschäftsfähigkeit: Wer geschäftsunfähig ist, kann eine Ehe nicht eingehen. Geschäftsunfähig ist, wer das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder sich nicht nur vorübergehend in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, der eine freie Willensbildung ausschließt. c) Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten in gerader Linie und zwischen voll- und halbbürtigen Geschwistern. Vollbürtige Geschwister haben die gleichen leiblichen Eltern, halbbürtige Geschwister haben nur einen Elternteil gemeinsam. In gerader Linie Verwandte sind Personen, die direkt voneinander abstammen, zum Beispiel Großvater, Vater, Sohn, Enkel. Personen, die in der Seitenlinie verwandt sind, fallen nicht unter das Eheverbot. So darf zum Beispiel ein Mann seine Nichte, seine Tante, seine Kusine bzw. eine Frau ihren Neffen, ihren Onkel oder ihren Vetter heiraten. d) Eine Ehe darf nur eingehen, wer ledig ist oder wessen frühere Ehe durch den Tod des Ehegatten aufgelöst oder durch rechtskräftiges Urteil geschieden, aufgehoben oder für nichtig erklärt worden ist. Wessen Ehegatte für tot erklärt ist, darf auch eine neue Ehe eingehen. e) Eine Ehe soll nicht geschlossen werden zwischen Personen, deren Verwandtschaft durch Annahme als Kind (Adoption) begründet wurde. Für die Prüfung müssen die Verlobten Nachweise und Unterlagen bei der Anmeldung der Eheschließung vorlegen, namentlich die Personalausweise oder Reisepässe, Aufenthaltsbescheinigungen der Meldebehörde und die Geburtsurkunden (neu!). Verlobte, die schon verheiratet (inzwischen geschieden) waren, haben zudem eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters, gegebenenfalls eine Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil vorzulegen. Ihr Wohnortstandesamt berät Sie ausführlich im Vorfeld der Anmeldung der Eheschließung und listet Ihnen die benötigten Nachweise auf.
Willi Weber wurde als Standesbeamter in den 90er-Jahren einem breiten Publikum bekannt, als er in der RTL-Fernsehshow "Traumhochzeit" (mit Linda de Mol) die Gewinnerpaare traute.
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